General Terms and Conditions

Embrace the Human Cloud

Article 1. Definitions

1.1. Except and to the extent elsewhere in these General Terms and Conditions (hereinafter: “Terms and Conditions”), terms defined with capital letter will have the following meanings:

Definition
Application(s)Embrace’s Application(s) intended to provide digital workspaces (“Social”) and/or digital Client tracking system (“Customers”) and/or digital housing distribution system (“Housing”) and/or digital client portal (“Portals”);
Embrace
  • Embrace Social B.V., based in Groningen andregistered with the Chamber of Commerce under number 01170164 and operatingwith VAT number NL821722621B01;
  • Embrace Customers B.V., based in Groningen andregistered with the Chamber of Commerce under number 67713815 and operatingwith VAT number NL857144844B01;
  • Embrace Housing B.V., based in Groningen andregistered with the Chamber of Commerce under number 17063682 and operatingwith VAT number NL809916745B01;
The Client the party wishing to use the Application(s) and entering into an Agreement with Embrace to that end;
Agreementthe signed offer – possibly based on a Framework Agreement – between the Client and Embrace regarding the Application(s) to be delivered;
The PartiesEmbrace and the Client, such that, if appropriate, the singular term Party is used if it concerns one of the Parties.

Article 2. Scope

2.1. These Terms and Conditions apply to and form part of all Framework Agreements and/or offers and/or Agreements where Embrace provides its Application(s) to the Client. The provisions of these Terms and Conditions apply in full to any (agreement relating to the performance of the) Agreement for the benefit of the Client.

2.2. The applicability of any general or specific conditions or provisions of the Client that deviate from these Terms and Conditions, under whatever name, is expressly excluded.

2.3. These Terms and Conditions may only be deviated from by the Parties in writing and explicitly.

2.4. If any provision of these Terms and Conditions is null and void or destroyed, the remaining provisions of these Terms and Conditions will remain in full force and effect. Embrace and Client will then consult, with the aim of agreeing on new provisions of as much as possible the same purport to replace the void or voided provisions.

2.5. Embrace is authorised to unilaterally amend provisions of these Terms and Conditions at any time. Once the amended Terms and Conditions have been disclosed to the Client, these will apply between Embrace and the Client.

2.6. In case of conflict between any provision in the Agreement and these Terms and Conditions, the provisions in the Agreement take precedence over the provisions in these Terms and Conditions unless the Agreement deviates from the Terms and Conditions to Embrace’s detriment.

2.7. The provisions of these Terms and Conditions do not affect Embrace’s rights under the law.

Article 3. Conclusion of the Agreement

3.1. Alle Angebote, Angebote und sonstigen Äußerungen von Embrace sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Vereinbarungen und Annahmen von Kostenvoranschlägen und Angeboten durch den Kunden gelten als unwiderruflich.

3.2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die Embrace von oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden und auf die Embrace sein Angebot gestützt hat, mit Ausnahme offensichtlicher Tippfehler.

3.3. Eine Vereinbarung zwischen Embrace und dem Kunden kommt erst zustande, wenn das Angebot vom Kunden (digital) unterzeichnet wurde oder Embrace mit der Ausführung der Vereinbarung begonnen hat.

3.4. Der Inhalt der Vereinbarung ergibt sich aus dem Angebot und, falls es nicht vorhanden ist, aus dem, was Embrace zur Bereitstellung der Anwendung (en) gemacht hat.

3.5. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung erforderlich ist, hat Embrace jederzeit das Recht, bestimmte Arbeiten von (einem) Dritten ausführen zu lassen, unabhängig davon, ob sie mit ihr verbunden sind oder nicht. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

4.1. Der Kunde zahlt die Gebühr für die in der Vereinbarung festgelegte (n) Anwendung (en).

4.2. Alle von Embrace angegebenen Preise verstehen sich in EUR und exklusive Import- und Exportzölle, Umsatzsteuer (falls zutreffend) und aller staatlichen Abgaben und/oder Steuern.

4.3. Embrace berechnet dem Kunden die fälligen Beträge pro Jahr im Voraus. Embrace sendet dem Kunden zu diesem Zweck eine Rechnung. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Diese Frist ist das letzte Zahlungsdatum und somit eine Frist.

4.4. Im Falle einer regelmäßigen Zahlungsverpflichtung des Kunden kann Embrace die geltenden Preise und Tarife schriftlich und gemäß dem Index oder anderen in der Vereinbarung enthaltenen Kriterien zu der in der Vereinbarung genannten Frist anpassen. Wenn die Vereinbarung die Anpassung der Preise oder Tarife nicht ausdrücklich vorsieht, kann Embrace die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich anpassen. Wenn der Kunde der Anpassung im letzteren Fall nicht zustimmen möchte, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Anpassung schriftlich zu kündigen, und zwar mit Wirkung ab dem Datum, an dem die neuen Preise und/oder Tarife in Kraft treten.

4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder fällige Beträge aufzurechnen.

4.6. Wenn der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, gerät der Kunde sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder einer Mahnung bedarf. Der Kunde schuldet vom Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags die gesetzlichen Handelszinsen für den ausstehenden Betrag. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die Zahlung spätestens hätte erfolgen müssen, erhöht sich der gesetzliche Zinssatz ab dem Tag, an dem dieser Monat abgelaufen ist, um 3%.

4.7. Bleibt der Kunde nach einer Zahlungsaufforderung oder einer Mitteilung über den Zahlungsverzug mit der Zahlung der Forderung in Verzug, kann Embrace die Forderung aushändigen und der Kunde muss zusätzlich zum dann fälligen Gesamtbetrag (einschließlich zusätzlicher Zinsen) auch alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten tragen, einschließlich aller von externen Experten berechneten Kosten. Dies gilt unbeschadet der sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Embrace.

4.8. Wenn Embrace Aufwendungen oder Kosten entstanden sind, ohne dass ein Preis vereinbart wurde, ist Embrace berechtigt, dem Kunden die tatsächlichen Kosten und/oder die dafür üblichen Tarife in Rechnung zu stellen.

4,9. Embrace ist jederzeit berechtigt, mit allem, was der Kunde schuldet, mit Gegenansprüchen des Kunden aufzurechnen.

Artikel 5. Beginn, Dauer und Ende der Vereinbarung

5.1. Die Ausführung der Vereinbarung beginnt innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Abschluss. Wenn in der Vereinbarung kein Startdatum vereinbart wurde, beginnt Embrace sofort mit der Erfüllung der Vereinbarung. Der Kunde stellt sicher, dass ihm unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung die für die Nutzung der Anwendung (en) erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen.

5.2. Wenn und soweit es sich bei der Vereinbarung zwischen den Parteien um eine befristete Vereinbarung handelt, wurde die Vereinbarung für die vereinbarte Laufzeit geschlossen, andernfalls gilt die Laufzeit von drei (3) Jahren.

5.3. Die Laufzeit des befristeten Vertrags verlängert sich jedes Mal stillschweigend um die Dauer von 1 Jahr, es sei denn, der Kunde oder Embrace kündigen den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums.

Artikel 6. Ausführung der Vereinbarung

6.1. Embrace führt die Vereinbarung auf der Grundlage einer Verpflichtung nach bestem Bemühen aus und verpflichtet sich, die Anwendung (en) gemäß professioneller Sorgfalt zu liefern.

6.2. Eventuell vereinbarte Termine gelten nicht als fatale Fristen, da Embrace von verschiedenen Faktoren und Umständen abhängt, wie z. B. der Qualität der vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen und der Zusammenarbeit des Kunden und relevanter Dritter.

6.3. Embrace stellt die Anwendung (en) im Namen des Kunden bereit. Der Kunde darf die Anwendung (en) nur für sein eigenes Unternehmen oder seine eigene Organisation und nur in dem Umfang verwenden, der für den beabsichtigten Gebrauch von Embrace erforderlich ist. Dem Kunden steht es nicht frei, Dritten die Nutzung der von Embrace bereitgestellten Anwendung (en) zu gestatten.

6.4. Embrace ist nicht verpflichtet, die Anweisungen des Kunden bei der Ausführung des Vertrags zu befolgen, insbesondere nicht, wenn es sich um Anweisungen handelt, die den Inhalt oder den Umfang der zu liefernden Anwendung (en) ändern oder ergänzen. Wenn diese Anweisungen befolgt werden, wird die entsprechende Arbeit gemäß den jeweils aktuellen üblichen Sätzen von Embrace erstattet.

6.5. Embrace kann Änderungen am Inhalt oder Umfang der Anwendung (en) vornehmen. Wenn solche Änderungen erheblich sind und zu einer Änderung der beim Kunden geltenden Verfahren führen, wird Embrace den Kunden so schnell wie möglich informieren. Die Kosten dieser Änderung werden vom Kunden getragen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag bis zum Datum des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen, es sei denn, diese Änderung steht im Zusammenhang mit Änderungen der relevanten Gesetze oder anderer Vorschriften, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden, oder der Kunde trägt die Kosten einer solchen Änderung.

6.6. Embrace kann die Ausführung der Vereinbarung unter Verwendung einer neuen oder geänderten Version der Anwendung (en) fortsetzen. Embrace ist nicht verpflichtet, bestimmte Merkmale oder Funktionen der Anwendung (en) speziell für den Kunden beizubehalten, zu ändern oder hinzuzufügen.

6.7. Embrace kann die Anwendung (en) vorübergehend ganz oder teilweise aus Gründen der präventiven, korrektiven oder adaptiven Wartung oder anderer Serviceformen außer Betrieb nehmen. Embrace wird nicht zulassen, dass die Außerbetriebnahme länger als nötig dauert, und wird, wenn möglich, zulassen, dass sie zu Zeiten erfolgt, zu denen die Anwendung (en) normalerweise am wenigsten intensiv genutzt werden.

Artikel 7. Haftung von Embrace

7.1. Die Gesamthaftung von Embrace aufgrund einer zurechenbaren Vertragsverletzung oder aus irgendeinem Rechtsgrund ist auf den Schadensersatz beschränkt, wie in diesem Artikel beschrieben.

7.2. Direkter Schaden ist auf maximal den Betrag des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt. Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um eine Dauerleistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der für diesen Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (ohne Mehrwertsteuer) festgesetzt. In keinem Fall übersteigt jedoch die Gesamthaftung von Embrace für direkte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, 500.000 EUR.

7.3. Schäden aufgrund von Tod, Körperverletzung oder Sachschäden sind auf EUR 1.250.000 begrenzt.

7.4. Die Haftung von Embrace für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Als indirekter Schaden gelten alle Schäden, bei denen es sich nicht um direkte Schäden handelt, und zwar in jedem Fall, jedoch nicht beschränkt auf: Folgeschäden (insbesondere aufgrund von Ausfällen und/oder Ausfallzeiten), entgangener Gewinne, entgangener Ersparnisse, verminderter Geschäftswert, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, Schäden aufgrund von Ansprüchen von Kunden des Kunden, Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der von Embrace bereitgestellten Anwendung (en) durch Mitarbeiter des Kunden und Schäden im Zusammenhang mit dem Einsatz von vom Kunden vorgeschriebenen Lieferanten zu umarmen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Embrace im Zusammenhang mit Verstümmelung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten.

7,5. Auch Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind: (i) die Verletzung der von Embrace erteilten Anweisungen und/oder (ii) die Verletzung der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Schäden, die direkt oder indirekt auf falsche, unvollständige und/oder fehlerhafte Informationen zurückzuführen sind, die Embrace vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sind nicht erstattungsfähig.

7.6. Die in den Artikeln 7.2 bis 7.5 beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Embrace haben keinen Einfluss auf die anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Embrace.

7.7. Die in den Artikeln 7.2 bis 7.5 beschriebenen Ausschlüsse und Beschränkungen verfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Managements von Embrace zurückzuführen ist.

7.8. Sofern die Erfüllung durch Embrace nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung von Embrace für einen zurechenbaren Mangel bei der Ausführung eines Vertrags nur, wenn der Kunde Embrace unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, sodass eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wird und Embrace auch nach Ablauf dieser Frist schuldhaft seine Pflichten verletzt. Die Mitteilung über den Zahlungsverzug muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Embrace die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren.

7.9. Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs ist stets, dass der Kunde Embrace den Schaden so bald wie möglich nach seinem Eintritt, in jedem Fall jedoch innerhalb von zwei Monaten, schriftlich meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen Embrace erlischt bereits nach Ablauf von zwölf Monaten ab Entstehung des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Schadensersatzklage eingereicht.

7,10. Die Bestimmungen in diesem Artikel sowie alle anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für alle (juristischen) Personen, die Embrace und seine Lieferanten bei der Ausführung der Vereinbarung einsetzen.

7,11. Der Kunde entschädigt Embrace für alle Ansprüche Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dritte, die vom Kunden und Mitarbeitern des Kunden beauftragt wurden, zur Entschädigung aller Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der (Ausführung des) Vertrags mit/durch Embrace ergeben.

7,12. Im Falle einer rechtsgültigen Berufung auf höhere Gewalt gemäß Artikel 11 kann der Kunde keinen Ersatz für den von ihm erlittenen Schaden verlangen.

Artikel 8. Auflösung und Kündigung des Vertrags

8.1. Jede der Parteien ist nur dann berechtigt, den Vertrag aufgrund eines zuzurechnenden Fehlers bei der Ausführung des Vertrags aufzulösen, wenn die andere Partei in allen Fällen nach einer möglichst detaillierten schriftlichen Mitteilung über den Zahlungsverzug, in der eine angemessene Frist zur Behebung des Fehlers gesetzt wird, schuldhaft die Kardinalpflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt. Zahlungsverpflichtungen des Kunden und alle Mitwirkungs- und/oder Informationspflichten des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten gelten in jedem Fall als Kardinalpflichten aus dem Vertrag.

8.2. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits während der Ausführung des Vertrags Leistungen erhalten hat, werden diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Embrace mit dem wesentlichen Teil dieser Leistungen in Verzug ist. Beträge, die Embrace vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was es im Rahmen der Ausführung des Vertrags bereits ordnungsgemäß erbracht oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorherigen Satzes in voller Höhe fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.

8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurde, oder einen Vertrag, der durch seinen Abschluss endet, vorzeitig zu kündigen.

8.4. Jede der Parteien kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise ohne Ankündigung von Zahlungsverzug schriftlich kündigen, wenn der anderen Partei ein — vorläufiges oder sonstiges — Zahlungsmoratorium gewährt wird, wenn für die andere Partei Konkurs beantragt wird, wenn das Geschäft der anderen Partei liquidiert oder eingestellt wird, es sei denn zum Zwecke der Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen. Embrace kann den Vertrag auch ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich die entscheidende Kontrolle über das Unternehmen des Kunden direkt oder indirekt ändert. Embrace haftet niemals für eine Rückerstattung aufgrund der in diesem Absatz genannten Kündigung. Wenn der Kunde unwiderruflich für bankrott erklärt wurde, erlischt das Recht des Kunden, die Anwendung (en) von Embrace zu nutzen, ohne dass eine Kündigung durch Embrace erforderlich ist.

8,5. Pflichten, die ihrer Natur nach über das Ende des Vertrags hinaus fortbestehen sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und gelten für den Kunden und seine Rechtsnachfolger.

Artikel 9. Aussetzung

9.1. Embrace ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn Embrace triftige Gründe zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Pflichten (zu) nicht nachkommen wird.

9.2. Embrace kann die im Rahmen des Vertrags erhaltenen oder realisierten Daten, Dokumente und/oder Datendateien trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe oder Übertragung so lange aufbewahren, bis der Kunde alle an Embrace fälligen Beträge bezahlt hat.

Artikel 10. Änderungen und zusätzliche Arbeiten

10.1. Wenn Embrace auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die über den Inhalt oder Umfang der vereinbarten Arbeit und/oder Leistung hinausgehen, werden diese Arbeiten oder Leistungen vom Kunden gemäß den vereinbarten Tarifen und, falls solche nicht, gemäß den jeweils aktuellen üblichen Tarifen von Embrace vergütet. Embrace ist nicht verpflichtet, einer solchen Anfrage nachzukommen, und es kann verlangen, dass zu diesem Zweck eine separate schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird.

10.2. Der Kunde ist sich bewusst, dass Änderungen und zusätzliche Arbeiten zur Verschiebung möglicher Fristen und Termine führen (können). Neue von Embrace festgelegte Fristen und Termine ersetzen frühere.

10,3. Wenn für den Vertrag ein Festpreis vereinbart wurde, informiert Embrace den Kunden auf Anfrage schriftlich über die finanziellen Folgen der zusätzlichen Arbeiten oder Leistungen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird.

Artikel 11. Größter Streitmacht

11,1. Keine der Parteien ist verpflichtet, Verpflichtungen, einschließlich gesetzlicher und/oder vereinbarter Garantieverpflichtungen, zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert werden. Zu höherer Gewalt seitens Embrace gehören: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten von Embrace; (ii) behördliche Maßnahmen; (iii) Stromausfall; (iv) Ausfall des Internets, des Datennetzes oder der Telekommunikationseinrichtungen; (v) Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern; (vi) (Cyber-) Kriminalität, (Cyber-) Vandalismus, Krieg oder Terrorismus.

11.2. Im Falle höherer Gewalt hat Embrace das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne dass Embrace Schadensersatz zahlen muss.

11,3. Im Falle höherer Gewalt hat der Kunde in keinem Fall Anspruch auf Entschädigung oder das Recht, Arbeiten zur Ausführung des Vertrags auszuführen.

11,4. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als sechzig Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Alle im Rahmen der Vereinbarung bereits ausgeführten Arbeiten werden in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel 12 Sicherheit

12,1. Wenn Embrace gemäß der Vereinbarung verpflichtet ist, irgendeine Form von Informationssicherheit zu gewährleisten, entspricht die Sicherheit den zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Sicherheitsspezifikationen. In Ermangelung einer explizit definierten Sicherheitsmethode entspricht die Sicherheit einem Niveau, das angesichts des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs und des Kontextes der zu sichernden Informationen, der Zwecke und der normalen Nutzung seiner Anwendung (en) sowie der Wahrscheinlichkeit und Schwere vorhersehbarer Risiken nicht unangemessen ist.

12,2. Die Zugangs- oder Identifikationscodes, Zertifikate oder andere Sicherheitsvorrichtungen, die dem Kunden von oder im Namen von Embrace zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich und werden vom Kunden als solche behandelt und nur an autorisiertes Personal der eigenen Organisation des Kunden weitergegeben. Embrace ist berechtigt, zugewiesene Zugangs- oder Identifikationscodes und Zertifikate zu ändern. Der Kunde ist für die Verwaltung der Autorisierungen sowie die Bereitstellung und den rechtzeitigen Widerruf von Zugangs- und Identifikationscodes verantwortlich.

12,3. Wenn sich die Sicherheit oder deren Tests auf Software, Ausrüstung oder Infrastruktur beziehen, die dem Kunden nicht von Embrace selbst zur Verfügung gestellt wurden, garantiert der Kunde, dass alle für die Erbringung dieser Dienste erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen eingeholt wurden. Embrace haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung dieses Dienstes entstehen. Der Kunde stellt Embrace von jeglichen Rechtsansprüchen aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit der Erbringung dieses Dienstes frei.

12,4. Embrace ist berechtigt, die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit anzupassen, wenn dies aufgrund veränderter Umstände erforderlich ist.

12,5. Embrace kann dem Kunden Sicherheitsanweisungen geben, die darauf abzielen, Vorfälle oder die Folgen von Vorfällen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, zu verhindern oder zu minimieren. Wenn der Kunde solche Anweisungen von Embrace nicht oder nicht rechtzeitig befolgt, haftet Embrace nicht und der Kunde wird Embrace für alle daraus resultierenden Schäden entschädigen.

12,6. Embrace ist jederzeit berechtigt, technische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz von Dateien, Websites, zur Verfügung gestellter Software oder anderer Werke zu treffen, zu denen dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird, auch im Zusammenhang mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Nutzungsrechts an diesen Objekten. Der Kunde wird solche technischen Geräte nicht entfernen oder umgehen (oder entfernen lassen).

12,7. Auf Wunsch des Kunden kann ein zertifiziertes ICT-Sicherheitsunternehmen, nachdem es die Entschädigungserklärung von Embrace unterzeichnet hat, die Anwendung (en) auf externe Sicherheitsaspekte überprüfen. Die Kosten für das Audit trägt der Kunde, die Kosten für die Implementierung aller notwendigen Verbesserungen gehen zu Lasten von Embrace.

Artikel 13. Geistiges Eigentum

13,1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Anwendungen, Websites, Datendateien, Datenbanken, Geräten, Schulungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Designs, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren Vorbereitungsmaterialien, die im Rahmen der Vereinbarung entwickelt (d. h.: kundenspezifisch) und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, liegen ausschließlich bei Embrace, seinen Lizenzgebern oder Dienstleistern. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen den Parteien geschlossene schriftliche Vereinbarung und durch zwingendes Recht ausdrücklich gewährt werden. Jedes dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.

13,2. Wenn Embrace bereit ist, sich zur Übertragung geistiger Eigentumsrechte zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur schriftlich und ausdrücklich erfolgen. Wenn die Parteien schriftlich vereinbaren, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, Datendateien, Ausrüstung, Know-how oder andere speziell vom Kunden entwickelte Werke oder Materialien auf den Kunden übergeht, hat dies keinen Einfluss auf das Recht oder die Fähigkeit von Embrace, die Komponenten, Designs, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Protokolle, Standards und dergleichen, die dieser Entwicklung zugrunde liegen, uneingeschränkt für andere Zwecke zu verwenden und/oder zu verwerten, entweder für oder für Dritte. Embrace hat auch das Recht, die allgemeinen Prinzipien, Ideen und Programmiersprachen, die für die Erstellung oder die Entwicklung eines Werks verwendet wurden, für andere Zwecke ohne jegliche Einschränkung zu verwenden und/oder zu verwerten, entweder für sich selbst oder für Dritte. Die Übertragung eines Rechts an geistigem Eigentum beeinträchtigt auch nicht das Recht von Embrace, für sich selbst oder Dritte Entwicklungen vorzunehmen, die denen ähneln oder von denen abgeleitet sind, die zugunsten des Kunden gemacht wurden oder noch vorgenommen werden sollen.

13,3. Der Kunde wird keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus der Software, den Datendateien, Geräten oder Materialien entfernen oder entfernen lassen (oder entfernen lassen).

13,4. Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, Datendateien und/oder anderen Materialien, Designs und/oder anderen Arbeiten zum Zweck der Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration an Embrace entgegenstehen, einschließlich des Besitzes der entsprechenden Lizenzen. Der Kunde stellt Embrace von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Verarbeitung, Installation oder Integration Rechte dieses Dritten verletzt.

13,5. Embrace ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.

13,6. Embrace hat das Recht, das Bild, das Logo oder den Namen des Kunden in seiner externen Kommunikation zu verwenden.

Artikel 14. Vertraulichkeit

14,1. Der Kunde und Embrace stellen sicher, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben. Dieses Verbot gilt nicht, wenn und soweit die Bereitstellung der entsprechenden Daten an Dritte aufgrund einer Gerichtsentscheidung, einer gesetzlichen Vorschrift, aufgrund einer gesetzlichen Anordnung einer Regierungsbehörde oder für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, wird diese nur für den Zweck verwenden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden.

14,2. Der Kunde erkennt an, dass die von oder über Embrace zur Verfügung gestellten Anwendungen stets vertraulich sind und dass sie Geschäftsgeheimnisse von Embrace und/oder seinen Lieferanten enthalten.

Artikel 15. Datenschutz und Datenverarbeitung

15,1. Embrace verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung („DSGVO“) des Kunden im Rahmen der Vereinbarung. Diese personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Embrace sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet.

15,2. Wenn dies nach Ansicht von Embrace für die Ausführung des Vertrags relevant ist, wird der Kunde Embrace auf Anfrage schriftlich darüber informieren, wie der Kunde seinen Pflichten gemäß den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten nachkommt.

15,3. Der Kunde entschädigt Embrace für Ansprüche von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet wurden oder werden, für die der Kunde nach dem Gesetz verantwortlich ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Fakten Embrace zuzuschreiben sind.

15,4. Die Verantwortung für die Daten, die vom Kunden mithilfe einer Embrace-Anwendung verarbeitet werden, liegt beim Kunden. Der Kunde garantiert Embrace, dass der Inhalt, die Verwendung und/oder die Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Embrace von allen Rechtsansprüchen Dritter, aus welchen Gründen auch immer, im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Ausführung der Bestellung frei.

15,5. Wenn Embrace auf Anfrage oder autorisierte Anordnung einer Regierungsbehörde oder im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten im Zusammenhang mit Daten des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Nutzer ausführt, können alle damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Artikel 16. Übertragung von Rechten und Pflichten

16,1. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte oder Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Embrace ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

16,2. Embrace ist jedoch berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten bzw. von diesen übernehmen zu lassen. Der Kunde gewährt Embrace hiermit im Voraus Mitarbeit bei jeder vertraglichen Übernahme des Rechtsverhältnisses aus dem Vertrag durch Embrace an einen Dritten.

Artikel 17. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

17,1. Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden oder damit verbundenen Verträge sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht unter Ausschluss des niederländischen internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.

17,2. Alle Streitigkeiten, einschließlich Streitigkeiten, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden und die sich aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung, den daraus resultierenden Vereinbarungen und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können, werden an den ausschließlich zuständigen Gerichtsstand des Bezirksgerichts der nördlichen Niederlande, Standort Groningen, verwiesen.

Artikel 18. Beratung und Beratung

Die Bestimmungen in diesem Artikel 18 gelten, wenn Embrace Dienstleistungen im Bereich Beratung und Beratung erbringt, die nicht unter der Leitung und Aufsicht des Kunden erbracht werden.

Durchführung von Beratungs- und Beratungsdienstleistungen

18,1. Embrace erbringt die Beratungs- und Beratungsleistungen völlig unabhängig, nach eigenem Ermessen und nicht unter der Aufsicht und Leitung des Kunden.

18,2. Embrace ist nicht an eine Bearbeitungszeit des Vertrags gebunden, da der Abschluss des Vertrags im Bereich der Beratung oder Beratung von verschiedenen Faktoren und Umständen abhängt, wie z. B. der Qualität der vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen und der Zusammenarbeit des Kunden und relevanter Dritter.

18,3. Die Dienstleistungen von Embrace werden ausschließlich an den üblichen Arbeitstagen und Zeiten von Embrace erbracht.

18,4. Die Verwendung von Ratschlägen und/oder Beratungsberichten, die von Embrace herausgegeben wurden, durch den Kunden erfolgt jederzeit auf eigenes Risiko. Die Beweislast dafür, dass (die Art und Weise der) Beratungs- und Beratungsleistungen nicht den schriftlich vereinbarten Vereinbarungen oder dem entsprechen, was von einem vernünftig handelnden und kompetenten Auftragnehmer erwartet werden kann, liegt ausschließlich beim Kunden, unbeschadet des Rechts von Embrace, mit allen Mitteln gegenteilige Beweise vorzulegen.

18,5. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Embrace ist der Kunde nicht berechtigt, Dritte über die Methode, Methoden und Techniken von Embrace und/oder den Inhalt der Ratschläge oder Berichte von Embrace zu informieren. Der Kunde wird die Ratschläge oder Berichte von Embrace nicht an Dritte weitergeben oder sie anderweitig weitergeben.

Vergütung

18,6. Der Kunde zahlt für die Beratungs- und Beratungsleistungen die im Vertrag enthaltene Gebühr. Nach Wahl von Embrace wird die zu zahlende Gebühr auf der Grundlage von: (i) einer Schätzung der Stunden und der entsprechenden Kosten in der Vereinbarung oder (ii) einer späteren Berechnung berechnet. Wenn die in der Vereinbarung geschätzten Stunden und Kosten überschritten werden, werden die Kosten für diese Überschreitung dem Kunden rückwirkend in Rechnung gestellt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 6. März 2023 in Kraft.